Bauen – Für mehr Lebensqualität in Baiersdorf

Um die Innenstadt wieder attraktiver gestalten zu können, muss die Hauptstraße verkehrsberuhigt werden. Der Verkehr wird über die Umgehung Jahnstraße, Bürgermeister-Fischer-Straße abgeleitet.

Mit Unterstützung umliegender Betriebe soll ein Wochenmarkt entstehen, der auch nachmittags geöffnet hat. Als Standort könnte das ehemalige Wagnergelände durch die Stadt erworben werden.

Die Altstadt soll attraktiver und belebter werden. Hierfür sollen bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Rathausplatz sowie den Kirchenplatz einladender zu gestalten, die dann auch von der Verkehrsberuhigung profitierten. Zudem sollen vorrangig in der Altstadt Nahversorger und andere Geschäfte und Gastronomie angesiedelt werden.

Einrichten einer Stabsstelle im Rathaus zur Förderung und Unterstützung (auch mit Hilfe finanzieller Anreize) von Haus- und Wohnungseigentümern bei Wiedervermietung oder Verkauf leerstehender Immobilien oder unbebauter Grundstücke im Stadt-Innenbereich.

Zur Vermeidung von Spekulation und Gewinnabschöpfung ohne Anteil des Gemeinwesens darf die Ausweisung von Baurecht ausschließlich nur noch auf solchen Flächen erfolgen, die sich bereits im Besitz der Gemeinde befinden. Diese Forderung setzt lediglich den Artikel 161 der Bayerischen Verfassung um. Bisher schöpfen in den meisten Fällen Grundeigentümer, Bauträger und Makler den Wertzuwachs durch geschaffenes Baurecht ab und die Folgekosten für die Infrastruktur werden vergesellschaftet. Dies stellt in unseren Augen einen Verstoß gegen die bayerische Verfassung dar. Ziel ist es, die Wertschöpfung aus der Schaffung von Baurecht der Allgemeinheit zuzuführen, um in der Folge etwa Grünflächen, Straßen, Kindergärten und dergleichen zu finanzieren. Im Zuge dessen sollen in den neuen Planugen auch Themen wie Nachhaltigkeit, minimierter Flächenverbrauch und Schaffung von öffentlichen Raum mit hoher Aufenthaltsqualität berücksichtigt werden.

Zur Vermeidung von Verbrauchermarkt-Leichen in der Peripherie von Baiersdorf, deren Immobilien anderweitig genutzt werden und die Lebensqualität herabsetzen, muss die Weiternutzung nach Nutzungsende im Voraus vertraglich geregelt werden. Ein Rückkaufsrecht für die Gemeinde ist vorzusehen.

Zum Schutz der Bürger vor Abgasen, Hitze, Lärm und Feinstaub müssen die Grünkorridore zwischen den Ortsteilen im Osten zwingend erhalten bleiben.

Der Hochwasserschutz in Baiersdorf und Umgebung muss schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden nach 12 Jahren Stillstand umgesetzt werden. Alle Bauprojekte, die in Konflikt mit der derzeitigen Planung stehen, müssen zurückgestellt werden.

In Baiersdorf gibt es viele marode Gebäude und Straßen die eine Renovierung benötigen. Hier muss der Bedarf erfasst werden und eine Prioritätenliste erstellt werden.

Die Bürger sollen Unterstützung bei Maßnahmen der Flächenentsiegelung erhalten.